Verwaltungsgerichtsbarkeit Neu

Veranstaltungsreihe: Im Gespräch
Wien
Vereinigung Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
Dienstag,
9
.4.
2013
19.30 Uhr

BSA-Generalsekretariat

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16, 3. Stock

Impulsreferate
Aus Sicht der Gesetzgebung:
SC Dr. Gerhard Hesse (Leiter des Bundeskanzleramt-Verfassungsdienstes)
    
Aus Sicht des Bundesverwaltungsgerichtes:
Präs. Mag. Harald Perl (Präsident des Bundesverwaltungsgerichtes, Präsident des Asylgerichtshofs)
    
Aus Sicht des Landesverwaltungsgerichtes Wien:
Mag. Karl Pauer (Bereichsdirektor für Recht in der Magistratsdirektion Wien)

Moderation: Dr.in Barbara Auracher-Jäger

Seit mehr als 20 Jahren wurden in Österreich intensive Bemühungen unternommen, eine zweistufige Verwaltungsgerichtsbarkeit einzuführen. Waren diese anfangs hauptsächlich von föderalistischen und allgemeinen rechtsstaatlichen Motiven geleitet, sind in der Folge die Erfüllung der Anforderungen, die die EMRK und das Unionsrecht an den Verwaltungsrechtsschutz stellen als Ziele hinzugetreten, sowie in den letzten Jahren auch die dringende Notwendigkeit einer Entlastung des Verwaltungsgerichtshofes.

Mit 1. Jänner 2014 kommt es daher bezüglich des administrativen Instanzenzuges zu einem grundsätzlichen Systemwechsel. Es wird ein Bundesverwaltungsgericht, ein Bundesfinanzgericht und in jedem Bundesland ein Landesverwaltungsgericht geben. 120 Sonderbehörden auf Bundes- und Landesebene werden aufgelöst. In Zukunft werden in zweiter Instanz hochspezialisierte Richterinnen und Richter über Beschwerden gegen Entscheidungen von Verwaltungsbehörden entscheiden. Rechtsschutzsuchende, die erstinstanzliche Bescheide bekämpfen wollen, können sich dann an ein unabhängiges Gericht wenden. Damit werden alle Behörden in Zukunft durch Gerichte kontrolliert und die gesamte Verwaltungsgerichtsbarkeit wird transparenter und überschaubarer, als dies jetzt der Fall ist.