In den Räumlichkeiten des BSA-Generalsekretariates hatten wir die Gelegenheit, gemeinsam mit den KollegInnen der Anwaltsclubs „Wiener Strafverteidiger“ und „Justitia“ einem spannenden und höchst praxisrelevanten Vortrag des Gerichtssachverständigen Univ.-Doz. Dr. Peter Hofmann über „psychiatrische Grundlagen der Einweisung nach § 21 Abs. 1 und Abs. 2 StGB“ zu hören.
Auch an diesem Abend war im Anschluss an die Ausführungen unseres Gastes der kollegiale Austausch bereichernd.