Dr. Reinhold Rieder referierte über das bislang eher unbekannte Thema des „Nachhaltigkeitsprinzipes bei Veranlagungen und notwendige Aufklärungspflichten“. Im Anschluss daran berichtete Mag. Armin Windhager über eine brisante anwaltliche Haftungsfalle im Rahmen von Ehegattenunterhaltsverfahren.
Mag.a Sonja Scheed, Vorsitzende