Bei der sehr gut besuchten Veranstaltung der BSA-JuristInnen am 10. September 2013 zum Thema
„Justiz und Inneres politisch in einer Hand – wo bleibt das Korrektiv?“, moderiert von Dr.in Barbara Auracher-Jäger, Vorsitzende der sozialdemokratischen JuristInnen, referierten und diskutierten aus justizpolitischer Sicht Dr. Hannes Jarolim (Justizsprecher der SPÖ, Stv. Vorsitzender des Justizausschusses, Abgeordneter zum Nationalrat, Rechtsanwalt) sowie aus sicherheitspolitischer Sicht Dr. Kurt Stürzenbecher (Klubsekretär der SPÖ-Parlamentsfraktion für Justiz, Menschenrechte und Verfassungsreform, Abgeordneter zum Wiener Landtag, Gemeinderat der Stadt Wien).
Die Ausgangslage stellt sich wie folgt dar: Das Innen- und das Justizministerium haben verwandte Aufgaben, jedoch unterschiedliche Zugänge zur Materie. Seit 2008 sind erstmals, Alleinregierungen ausgenommen, beide Ministerien, die ein Machtinstrumentarium darstellen und in den früheren Koalitionsregierungen immer politisch getrennt waren, politisch in einer Hand.
Diskutiert wurden folgende Themenbereiche:
Wie beispielsweise der Tierschützerprozess zeigt, entstandenden Beschuldigten, die aus dem Alltagsleben und Job herausgerissen wurden, durch den Prozess immense Kosten. Trotz Freispruchs erhielten sie nur sehr geringe Entschädigungen durch den Staat. Es sollte daher bei einem Freispruch die Entschädigungshöhe auf die tatsächliche Schadenssumme abgestellt werden.
Weiteres wurde die Einführung eines unabhängigen Bundesstaatsanwaltes diskutiert. Dieser soll, nach Beratung durch die Standesvertretung der Richter und Staatsanwälte und deren Personalsenate, durch eine 2/3-Mehrheit im Nationalrat einmalig gewählt werden.
Angesprochen wurde auch der Bereich Sicherheit und Grundrechte. Aufdeckung und Prävention sollen Platz greifen. Dazu gehört das Entdeckungsrisiko für Straftäter, die Ursachenforschung und die Durchleuchtung des Umfeldes der Täter. Auch das subjektive Sicherheitsgefühl spielt hier eine wesentliche Rolle. Im Zusammenhang mit der Verbrechensbekämpfung liegt der Schwerpunkt auf der Verstärkung der Internationalisierung der Polizeiarbeit durch bestmögliche Ausbildung, mehr Schulungen und Zusammenarbeit.
Die GmbHG-Reform sollte den Zweck verfolgen, den Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern und aus der Krise nicht geschwächt hervorzugehen. Die Idee war es, das Stammkapital von € 35.000 € auf 10.000 € zu senken - mangels Kapitalstärke sollte bis zu einem Betrag von € 25.000 € das Kapital angespart werden. Auch wollte man diesen neuen GmbHs einen enstprechenden Namen, wie etwa „Gründer GmbH“ geben.
Der Jugendgerichtshof war bis zu dessen Auflösung in Europa und international ein Benchmark und Aushängeschild Österreichs. Durch SoziologInnen, PsychologInnen, PädagogInnen u.a. wurden den Jugendlichen andere Werte aufgezeigt und diese so erfolgreich resozialisiert. Ein gesonderter Strafvollzug für jugendliche Straffällige soll daher wieder eingeführt werden.
Mag.a Waltraud Riesner