Im Gespräch: ELGA – Pro und Contra

Dienstag,
15
.1.
2013
 
Wien
Vereinigung Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
Sozialdemokratische Ärztinnen und Ärzte
V.l.: Thomas Szekeres, Eva Souhrada-Kirchmayer, Barbara Auracher-Jäger und Gerhard Aigner. Foto: Waltraus Riesner

Mit dem Titel „Im Gespräch: ELGA Pro und Contra“ fand am 15. Januar 2013 im BSA-Generalsekretariat ein von den Sozialdemokratischen Ärztinnen & Ärzten und den Sozialdemokratischen JuristInnen im BSA organisierter, sehr gut besuchter  Informations- und Diskussionsabend  zu ELGA (Elektronischer Gesundheitsakt) statt. ELGA ist bekanntlich ein  Informationssystem, das PatientInnen sowie Spitäler, niedergelassenen ÄrztInnen, Apotheken und Pflegeeinrichtungen einen gesicherten, orts- und zeitunabhängigen Zugang zu wichtigen Gesundheitsdaten (Entlassungsbriefe  von Krankenanstalten, Labor- und Röntgenbefunden, Medikamentenvorschreibungen, etc.) ermöglichen soll. Nach einer jahrelangen intensiven Diskussion wurde im Vorjahr im Parlament das sogenannte „Elektronische Gesundheitsakte-Gesetz   ELGA-G“ beschlossen (Anmerkung: den vollen Wortlaut des über mehrere Zeilen gehenden Titels dieses Bundesgesetzes  hier wiederzugeben, soll allein schon aus Platzgründen verzichtet werden  - für alle juristisch oder im Detail interessierte:  siehe Bundesgesetz BGBl. Nr. I, 111/2012).

Mit  diesem „ELGA – Bundesgesetz“ ist zunächst einmal eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen worden, dass in den nächsten Jahren –  letztlich bis zu einem Jahrzehnt bis zurvollständigen Einrichtung –  dieses Gesundheits-Informationssystem aufgebaut werden kann. Da es sich aber bei Gesundheitsdaten jedes einzelnen Menschen um außerordentlich sensible persönliche Daten handelt, stehen die Sinnhaftigkeit und die Vorteile eines elektronischen Gesundheits-Informationssystems in einem ebenso hoch sensiblen Spannungsverhältnis zum Datenschutz der BürgerInnen. Dies war bekanntlich auch einer der Gründe für die mehrjährige Diskussion zu diesem Gesetzesbeschluss. Vor diesem Hintergrund war mit den kompetenten ReferentInnen sowie mit den niveauvollen interessierten TeilnehmerInnen an der Veranstaltung für eine zuverlässige Information ebenso wie für einen spannenden Diskurs vorgesorgt.

Sektionschef HonProf. Dr. Gerhard Aigner vom Bundesministerium für Gesundheit stellte zunächst einmal, assistiert  von DI(FH) Dr. Franz Leisch, im Büro des Gesundheitsministers für e-Health zuständig, die Grundzüge des neuen Gesetzes wie  des einzurichtenden ELAG-Informationssystems dar. Ministerialrätin Dr.in Eva Souhrada-Kirchmayer , geschäftsführendes Mitglied und Leiterin der Geschäftsstelle der Datenschutzkommission befasste sich als „oberste Datenschützerin“ mit den datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen, wie insbesondere  auch mit der Frage, welche Vorkehrungen für die sensiblen Gesundheitsdaten zu gewährleisten sind. Univ.-Prof. Dr. Thomas Szekeres, leitender Laborarzt am AKH-Univiversitätskliniken Wien und seit dem Vorjahr Präsident der Ärztekammer für Wien, beleuchtete ein zukünftiges elektronisches Gesundheits-Informationssystem aus der Sicht der „Gesundheitsanbieter“, wie das ELGA- Gesetz alle im Gesundheitswesen Tätigen – ärztliches und nichtärztliches Personal, ApothekerInnen, PsychologInnen, PsychotherapeutInnen, u.a.m. –  als „Oberbegriff“ bezeichnet, wobei er insbesondere hinsichtlich noch offener und in der Implementierung des neuen Gesetzes zu klärender Fragen Bedenken bei der Funktionalität anmelden musste. „Das Gesetz muss erst programmiert werden“, meinte er, und dass „Missbrauch nie auszuschließen sei“, weshalb einerseits ein strenger Datenschutz ebenso bedeutungsvoll ist wie die Tatsache, dass es „keine Zwangserhebung von Gesundheitsdaten geben werde“.

Wie schon bisher führten auch in der engagierten Diskussion an diesem Abend die BefürworterInnen von ELGA die Vorteile im Interesse einer besseren medizinischen Behandlungsqualität ins Treffen, während die GegnerInnen von ELGA vor datenschutzrechtlichen Problemen warnten. Übereinstimmung bestand jedenfalls darin, dass es wesentlich davon abhängig sein werde, wie das Gesetz „administriert“, wie verantwortungsvoll der Datenschutz wahrgenommen und gegebenenfalls sanktioniert werde, vor allem aber sei die Möglichkeit einer „opt-out-Regelung“, das ist der Widerspruchs des einzelnen Patienten oder der einzelnen Patientin, dass seine bzw. ihre Daten weiter aufgenommen bzw.  das Verlangen, dass sie gelöscht werden, das zentrale „Persönlichkeits- bzw. Schutzelement“. Der Rechtsanspruch auf Information auf die  über ihn/sie gespeicherten Gesundheitsdaten sowie darüber, wer auf die jeweiligen Daten Zugriff genommen hat, und die freie Entscheidung über deren Existenz im Informationssystem, sollte jedenfalls den/die „mündige/n Patienten/Patientin“ ermöglichen.

SC Dr. Wolf Frühauf

Veranstaltungsankündigung