Bringt uns der neue Datenschutz mehr Sicherheit?

Wien
Vereinigung Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
Dienstag,
14
.3.
2017
19.30 Uhr

BSA-Generalsekretariat

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16, 3. Stock

Abg. z. NR. a. D. Mag. Johann Maier

Vorsitzender des Datenschutzrates, ehem. Bereichssprecher der SPÖ für Konsumentenschutz, Arbeiterkammer Salzburg – Sicherheits- und allgemeine Rechtspolitik

Dr.in Eva Souhrada-Kirchmayer

Datenschutzbeauftragte des Europarates, Richterin und stv. Kammervorsitzende am Bundesverwaltungsgericht

Dr. Martin Klemm, Bakk.phil., LL.M.

Rechtsanwalt, Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien

Moderation: Prof.in Dr.in Barbara Auracher-Jäger

Vorsitzende Sozialdemokratische Juristinnen und Juristen

 

Ab 2018 ist die EU- Datenschutz-Grundverordnung  sowie die EU-Richtlinie betreffend Datenschutz im Bereich der Polizei und der (Straf-)Justiz anwendbar bzw. umzusetzen. Ziel dieser Neuregelungen war zum einen die Stärkung des Datenschutzes der betroffenen Personen, vor allem in der Online-Umgebung; zum anderen sollten bürokratische Hürden wie das Meldewesen für Unternehmen beseitigt werden, allerdings unter gleichzeitiger Sichtbarmachung der Verantwortung („Accountability Principle“) der für die Verarbeitung Verantwortlichen.
Dazu wird eine Reihe von Maßnahmen (wie etwa Datenschutz „by design“, die Einrichtung von Datenschutzbeauftragten, Dokumentationsverpflichtungen und  Datenschutzfolgenanbschätzungen) vorgesehen, die auch unter Berücksichtigung der Sensibiltität und Quantität der Daten zum Tragen kommen sollen. Auch die Datenschutzbehörden werden gestärkt und bekommen einheitliche Befugnisse. Und schließlich wird auch das Sanktionssystem verschärft und „Datenschutzsünder“ können mit empfindlichen Strafen rechnen.
Was bringt uns dieser „Datenschutz reloaded“ und wie wird er in den österreichischen nationalen Gesetzen umgesetzt?