Strafrechtliche Verantwortung von Unternehmen am Fallbeispiel Eisenbahnwesen

Wien
Vereinigung Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen
Arge ÖBB im BSA
Dienstag,
9
.2.
2016
19.30 Uhr

BSA-Generalsekretariat

1010 Wien, Landesgerichtsstraße 16, 3. Stock

Mag. Werner Hochreiter
Arbeiterkammer Wien, Abteilung Umwelt und Verkehr
RA Dr. Edwin Mächler
Studienautor & Rechtsanwalt
Roman Hebenstreit
Vorsitzender des ÖBB-Konzernbetriebsrates,
Stv. Vorsitzender der Gewerkschaft vida
RA Dr. Hannes Jarolim
Justizsprecher der SPÖ & Rechtsanwalt
Moderation: Prof.in Dr.in Barbara Auracher-Jäger
Vorsitzende Sozialdemokratische JuristInnen
Deliktische Verhalten aus Unternehmen heraus können besonders schwerwiegende Folgen
haben. Die Handhabung des Strafrechts hat in der Vergangenheit meist dem Motto entsprochen:
„Den Letzten beißen die Hunde“. Es wurden die ausführenden ArbeitnehmerInnen
bestraft, praktisch nie die Geschäftsleitungen. Organisationsverschulden blieb praktisch
straflos. Seit dem Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes können auch
Unternehmen strafrechtlich belangt werden, wenn sie ihre Organisationsverantwortung
nicht wahrnehmen. An Hand einer Studie zum Eisenbahnwesen werden ausgewiesene
Experten die Theorie und Praxis des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes („Unternehmensstrafrecht“)
aus ihrer Sicht beleuchten.
 

Impulsreferate

                                                                 

Mag. Werner Hochreiter, Einführung

Arbeiterkammer Wien

Fachexperte der Abteilung Umwelt und Verkehr

RA Dr. Edwin Mächler, Vorstellung der Studie

Studienautor
Rechtsanwalt

Roman Hebenstreit, Reflexion durch den

Vorsitzender des ÖBB-Konzernbetriebsrates
Stv. Vorsitzender der Gewerkschaft vida                           

RA Dr. Hannes Jarolim, Einschätzung durch die Politik

Justizsprecher der SPÖ
Rechtsanwalt                        

Diskussion

Prof.in Dr.in Barbara Auracher-Jäger, Moderation

Vorsitzende Sozialdemokratische JuristInnen