Deliktische Verhalten aus Unternehmen heraus können besonders schwerwiegende Folgen
haben. Die Handhabung des Strafrechts hat in der Vergangenheit meist dem Motto entsprochen:
„Den Letzten beißen die Hunde“. Es wurden die ausführenden ArbeitnehmerInnen
bestraft, praktisch nie die Geschäftsleitungen. Organisationsverschulden blieb praktisch
straflos. Seit dem Inkrafttreten des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes können auch
Unternehmen strafrechtlich belangt werden, wenn sie ihre Organisationsverantwortung
nicht wahrnehmen. An Hand einer Studie zum Eisenbahnwesen werden ausgewiesene
Experten die Theorie und Praxis des Verbandsverantwortlichkeitsgesetzes („Unternehmensstrafrecht“)
aus ihrer Sicht beleuchten.
Impulsreferate
Mag. Werner Hochreiter, Einführung
Arbeiterkammer Wien
Fachexperte der Abteilung Umwelt und Verkehr
RA Dr. Edwin Mächler, Vorstellung der Studie
Studienautor
Rechtsanwalt
Roman Hebenstreit, Reflexion durch den
Vorsitzender des ÖBB-Konzernbetriebsrates
Stv. Vorsitzender der Gewerkschaft vida
RA Dr. Hannes Jarolim, Einschätzung durch die Politik
Justizsprecher der SPÖ
Rechtsanwalt
Diskussion
Prof.in Dr.in Barbara Auracher-Jäger, Moderation
Vorsitzende Sozialdemokratische JuristInnen